EGMR - A.I. gegen die Schweiz (2017)
Beschwerde Nr. 23378/15
Verletzung von Art. 2 (Recht auf Leben) und Art. 3 (Verbot der Folter) EMRK
Die Ausschaffung eines sudanesischen Staatsangehörigen stellt eine Verletzung des Rechts auf Leben und des Verbots der Folter dar.
A.I. gegen die Schweiz
EGMR Urteil vom 30.05.2017 auf Französisch
Artikelquelle
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